AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Rechtshinweis:
Da es sich bei diesem Angebot um ein individuell hergestelltes Produkt
handelt, übernehmen wir nur die Garantie für von uns verschuldete
Fehler. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur
Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. (
Auszug aus BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei
Fernabsatzverträgen). Die Rückgabe individualisierter Druckprodukte ist
ausgeschlossen.
Für
Fehlbestellungen des Kunden, insbesondere bei selbstverschuldeten
Tippfehlern haften wir nicht ( Vgl. § 312 d. Abs. 4 BGB ). Sollte die
Ware einen von uns verschuldeten Mangel aufweisen, haben Sie
selbstverständlich ein 14-tägiges Rückgaberecht.
Reklamation:
Sollte es einmal Anlass zur Beanstandung Ihrer Bestellung geben, so können Sie die Reklamation per PDF Vorlagen. Geben Sie bitte den Grund für die Reklamation und den Regulierungswunsch an.
Die
Reklamation wird direkt an unsere Abteilung Qualitätssicherung
weitergeleitet. Je nach Art der Beanstandung werden Sie per E-Mail
aufgefordert bis zu Belegexemplare unter Angabe der Auftragsnummer
zur Prüfung einzusenden an:
E-DRUCK
Konrad Mikolajewski
Neuenkrug 4
17321 Ramin
Portokosten
sowie Kosten für die Rücksendung von Belegexemplaren können nicht
erstattet werden. Unfreie Pakete werden nicht angenommen.
Beachten
Sie bitte: Sollten die gesandten Belegexemplare zur Prüfung nicht
ausreichen oder nicht aussagekräftig sein, so behalten wir uns eine
Rückholung der kompletten Ware vor.
Nach
Prüfung Ihrer Reklamation setzen sich die Mitarbeiter der
Qualitätssicherung direkt mit dem Besteller zur Klärung und Regulierung
des Vorgangs in Verbindung.
Sollten
nicht mehr als 5 % der Ware von den beschriebenen Mängeln betroffen
sein, entstehen für Rückholung, Neuversand sowie für den
Bearbeitungsaufwand Zusatzkosten in Höhe von € 38,50 netto / € 45,82
brutto pro Paket, für jedes weitere Paket fallen nochmals € 3,00 netto /
€ 3,57 brutto an. Ist die Reklamation berechtigt, entfallen die
Gebühren in Höhe von € 38,50 netto/ 45,82 brutto, ein Lösungsvorschlag
geht dem Besteller seitens E_DRUCK zu.
Portokosten
können leider nicht erstattet werden, sowie die Kosten für die
Rücksendung der Belegexemplare. Unfreie Pakete werden nicht angenommen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der e-druck für Verbraucher
§ 1 Geltung der Bedingungen
1.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers
(Hersteller, Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Verträge, die der
Auftragnehmer mit dem Auftraggeber (Käufer, Kunden) über die vom
Auftragnehmer angeboten Waren/Dienstleistungen oder Leistungen
schließen.
2.
Das Personal des Auftragnehmers, ist nicht berechtigt, mündliche
Vereinbarungen mit den Auftraggebern im Zusammenhang mit dem Vertrag zu
treffen, die von den Bestellformularen des Auftragnehmers (unter anderem
Interneteingabemasken) oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichen.
§ 2 Vertragsabschluss
1.
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich
der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell
ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage
gebunden.
2.
Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden.
Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, Fax- oder
E-Mail-Bestätigung des Auftragnehmers. Lehnt der Auftragnehmer nicht
binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die
Bestätigung als erteilt.
3. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, an dem die Druckdaten dem Auftragnehmer zugehen.
4.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Auftragnehmer und dem
Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind
schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) niederzulegen.
§ 3 Preise, Preisänderungen
1. Die Preise schließen die gesetzliche Polisch VAT (Umsatzsteuer) 23% ein.
2.
Die Preise verstehen sich bei Abholung ab dem Lager des Auftragsnehmers
in Szczecin (Polen). Die Kosten für Verpackung, Versand und sonstige
Kosten kommen zum Preis hinzu und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer
ein.
3.
Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer,
veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als
Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten
(Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.).
Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr
von € 14,28 (inkl. Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt, soweit keine
anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
4.
Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche
Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat
berechnet.
5.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige
Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des
Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen,
wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur
Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche
Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet.
Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des
Auftragwertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der
Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens € 34,51
(inkl. Umsatzsteuer) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers
zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
6.
Bei fristgerechter Stornierung eines Auftrages, wie in diesem Absatz
benannt, durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis
zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungspauschale in Höhe von €
29,75 (inkl. Ust.) zu zahlen. Liegen die vom Auftragnehmer bereits
erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser
Leistungen abgerechnet. Stornierungen sind nur schriftlich
(info@e-druck.de) und nur dann möglich, solange dem Auftragnehmer noch
keine Druckdaten übermittelt worden sind.
§ 4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber
1.
Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per
Fax oder E-Mail anders vereinbart, auf der Grundlage der vom
Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten
sind in den in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen
Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der
Auftragnehmer dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht
gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich
genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit
dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler
vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
2.
Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene
Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des
Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht
verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat
der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand
entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die
Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, Kopien anzufertigen.
§ 5 Lieferzeiten
1.
Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin
vereinbart ist, erfolgen die Lieferungen und Leistungen des
Auftragnehmers schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist
von ca. vier Wochen.
2.
Bei vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenen
Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu
setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der
Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt.
3.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des
Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die
Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als
Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. Bei
Fixterminen besteht bei Terminsüberschreitung für den Auftraggeber das
Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum
Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom
Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen
Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es ei denn, der Aufraggeber
wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
4.
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit
Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber
über.
§ 6 Periodische Arbeiten
1.
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist
von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
§ 7 Gefahrenübergang – Versand
1.
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergegeben worden ist oder zwecks
Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand
auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf ihn über.
2.
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Auftragnehmers.
3. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
§ 8 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln/Gewährleistung
1.
Hat der/die gelieferte Gegenstand/Ware/Leistung nicht die vereinbarte
Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag
vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er/sie nicht die
Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des
Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich
Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache
Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann
der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen
oder vom Vertrag zurücktreten.
2.
Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das
gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen
Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie vom
Auftragnehmer erstellt wurden, und dem Endprodukt.
Unsere
Vorprodukte für die Werbeartikel werden von Fremdfirmen hergestellt und
wir können die absolute Übereinstimmung von gewählter Farbe mit der
tatsächlichen Ware nicht sichern. Die Farben können von der Abbildung
und zwischen verschiedenen Partien leicht abweichen.
3.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials
haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes. Die Haftung
entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert. (4) Hat der
Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur
Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof
oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei.
Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
4.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung
für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind
hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen,
Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter
Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
6.
Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des
Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den
gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine
Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und
sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für
alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
7.
Werden am gelieferten Gegenstand/Ware/Leistung Veränderungen durch den
Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers
ausgeschlossen, es sein denn, der Auftraggeber weißt nach, dass die
Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht ursächlich sind.
8.
Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam
behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt
dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art,
sind ausgeschlossen.
9. Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
10. Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
11.
Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der
Auftraggeber unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz
verlangen.
§ 9 Haftung auf Schadenersatz
1.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher
Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel
nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware
dem Auftragnehmer anzeigt.
2.
Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem
Rechtsgrund (insbe¬son¬dere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen
Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
3.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung
des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober
Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1.
Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Auftraggeber, behält
sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf der Auftraggeber die
Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das
Eigentum hieran verfügen.
2.
Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollziehern – auf die
Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers
hinweisen und den Auftragnehmer unverzüglich benachrichtigen, damit der
Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
3.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei
Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 11 Zahlung
1. Die Zahlung erfolgt per Bar-Nachnahme, Vorauskasse, Barzahlung, oder Paypal.
2.
Wird die Annahme verweigert. so erhebt der Auftragnehmer eine
Schadenersatzpauschale von € 23.80 inkl. MwSt. Auf diesen
Schadenersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer an. Der Auftraggeber hat
jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen. der dann
zugrunde gelegt wird. Der Auftragnehmer hat ebenso die Möglichkeit einen
höheren Schaden nachzuweisen. der dann zugrunde gelegt wird. Die
Ware/der geschuldete Betrag aus dem Vertrag wird unabhängig davon in
Rechnung gestellt.
3.
Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt
werden muss. sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
4.
Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht
berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis € 1.000.00 in bar gegen
Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung. Im übrigen können Zahlungen mit
befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von
diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
5.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer
ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont-
und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort
fällig.
6.
Der Auftragnehmer ist berechtigt. trotz anders lautender Bestimmungen
des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten
Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden. so
ist der Auftragnehmer berechtigt. die Zahlung zunächst auf Kosten. dann
auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt. wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur
Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen
aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
8. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
§ 12 Patente/Urheberrechte/Marken
1.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen
Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und
dergleichen freistellen, es sei denn, der Entwurf eines
Liefergegenstandes/die gelieferten Daten stammt/en vom Auftraggeber.
2.
Die Freistellungsverpflichtung wie in § 12 (1) benannt, des
Auftragnehmers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zusätzliche Vorraussetzung für die Freistellung ist, dass dem
Auftragnehmer die Führung von Rechtstreiten überlassen wird und dass die
behauptete Rechtsverletzung ausschließlich den Liefergegenstand des
Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten
zuzurechnen ist.
3.
Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in diesen
Paragraphen übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er
entweder:
1.
die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rechte
(Urheberrechte, Marken oder Patente usw.) beschafft oder
2.
den Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur
Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden
Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bzgl. des
Liefergegenstandes beseitigen.
§ 13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
1.
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines
Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder
Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt,
dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der
eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen
Rechtsverletzung frei.
§ 14 Copyright
1.
Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte
Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken,
Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright).
Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die
erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen
Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung.
Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt
übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte
gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das
Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
2.
Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf
Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur
Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende
Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.
§ 15 Geheimhaltung
1.
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist,
gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen
unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
§ 16 Daten und Auftragsunterlagen
1.
Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten
werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers
gespeichert.
2.
Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen,
insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach
schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den
Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese
versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der
Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer
für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies
gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten (siehe §
9).
3.
Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv,
ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird
mit € 23,80 (inkl. MwSt.) für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
4. Daten auf CD/DVD sowie weitere Auftragsunterlagen können nicht zurück gesendet werden.
5.
Hinweis: Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Auftragnehmer
Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung
speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die
Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Paketdiensten,
Versicherung) zu übermitteln.
§ 17 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
1.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Deutschland.
2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
3. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
4.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
e-druck
Inhaber: Konrad Mikolajewski
ul. Zaściankowa 50
71-230 Szczecin, Polen
Ust. Nr PL8512228615